Lagerversicherung

Lagerversicherung
Abdeckung von stationären Güterrisiken im Rahmen der  Feuerversicherung,  Sturmversicherung,  Leitungswasserversicherung und  Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (eigentliche Lagerversicherung); innerhalb der  Transportversicherung durch zeitlich begrenzten Einschluss der Vor-, Zwischen- und Nachlagerungen und für das von Spediteuren eingelagerte Gut.
- Anders:  Einheitsversicherung.

Lexikon der Economics. 2013.

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