- Lagerversicherung
- Abdeckung von stationären Güterrisiken im Rahmen der ⇡ Feuerversicherung, ⇡ Sturmversicherung, ⇡ Leitungswasserversicherung und ⇡ Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (eigentliche Lagerversicherung); innerhalb der ⇡ Transportversicherung durch zeitlich begrenzten Einschluss der Vor-, Zwischen- und Nachlagerungen und für das von Spediteuren eingelagerte Gut.- Anders: ⇡ Einheitsversicherung.
Lexikon der Economics. 2013.